Kriminalität

32 Einbrüche: Vier Jahre Gefängnis für 46-Jährigen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 14.10.2021 15:59 Uhr | 0 Kommentare
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Foto: Archiv/DPA
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Foto: Archiv/DPA
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Ein 46 Jahre alter Täter aus Lüneburger Heide war im Saterland, in Rastede und im Ammerland in Arztpraxen, Kitas und Schulen eingebrochen. Jetzt musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

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