BGH-Urteil zu Bankgebühren

Ein Sieg für den Verbraucherschutz – aber nur in der Theorie

Daniel Noglik
|
Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 11.10.2021 18:47 Uhr | 0 Kommentare
Auch beim Abheben fallen teilweise Gebühren an. Symbolfoto: Sommer/DPA
Auch beim Abheben fallen teilweise Gebühren an. Symbolfoto: Sommer/DPA
Artikel teilen:

Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nicht mehr durch die Hintertür erhöhen. Stattdessen brauchen sie die Zustimmung der Kunden – und können aber im Grunde trotzdem machen, was sie wollen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf ga-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • GA-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein GA-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle