Justiz

Rassismus-Urteil gegen Leeraner aufgehoben

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 07.10.2021 14:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In Oldenburg wurde das Urteil aus Westerstede wieder einkassiert. Symbolfoto: Pixabay
In Oldenburg wurde das Urteil aus Westerstede wieder einkassiert. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Ein Leeraner soll einen Kollegen rassistisch beleidigt haben – er wurde deshalb bestraft. Das Urteil wurde nun wieder aufgehoben.

Leer/Oldenburg - Weil rassistische Beleidigungen nicht sicher festgestellt werden konnten, hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz ein Verfahren gegen einen 25-Jährigen aus Leer gegen eine Geldauflage von 250 Euro eingestellt. Damit hob die Kammer ein früheres Urteil des Amtsgerichts Westerstede wieder auf. Dort war der Leeraner in einem ersten Prozess im Sinne der Anklage für schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden.

Das Amtsgericht war davon überzeugt, dass der 25-Jährige es war, der an seinem Arbeitsplatz in einer größeren Firma in Westerstede einen Kollegen rassistisch beleidigt hat. In der Frühstückspause soll der Kolumbier als „schwarzer Affe“ bezeichnet worden sein. Als er einen Tag nicht zur Arbeit erschienen war und gefragt wurde, wo er denn sein könne, soll der Satz „Vielleicht ist der Schwarze nach Afrika gegangen und isst Bananen“ die Runde gemacht haben.

Ist eine zitierte Beleidigung strafbar?

Der Angeklagte hat die Vorwürfe in den Verfahren vehement bestritten. Er sei kein Nazi, erklärte er. Die Kammer konnte ihm die Beleidigung „schwarzer Affe“ auch nicht zuordnen. Das soll ein anderer gesagt haben. Auch die zweite Beleidigung soll ursprünglich nicht vom Leeraner stammen. Die habe an dem Tag ein polnischer Mitarbeiter der Firma in der Frühstückspause ausgesprochen. Der Angeklagte soll diesen Kollegen dann in der Mittagspause zitiert haben.

Vor dem Oldenburger Landgericht stellten sich zwei Fragen: Ist der Satz „Vielleicht ist der Schwarze nach Afrika gegangen und isst Bananen“ eine Beleidigung? Und ist der Tatbestand der Beleidigung schon erfüllt, wenn man einen anderen zitiert? Die Fragen konnten nicht mit der notwendigen Sicherheit beantwortet werden.

Zudem halten sich einige der Zeugen nicht mehr in Deutschland auf – der Fall konnte deshalb nicht mehr gänzlich aufgeklärt werden. So kam es zu der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 250 Euro. Damit waren alle Prozessbeteiligten einverstanden.

Ähnliche Artikel