Osnabrück
#allesaufdentisch-Aktion: Was das Grundgesetz alles erlaubt
Ist tatsächlich durch Corona so viel unter den Tisch gefallen, wie #allesaufdentisch suggeriert? Fest steht: Die Aktivisten haben alles Recht, ihren Unmut zu äußern. Und die Medien überprüfen, was gesagt wird.
Wer alles wissen will, was die #allesaufdenTisch-Initiative auf den Tisch bringt, braucht Stehvermögen: Er muss sich einen ganzen Tag Zeit nehmen. Angesichts des erschlagenden Formats fragt man sich unweigerlich: Ist der gesellschaftliche Diskurs während der Corona-Pandemie tatsächlich an so vielen Themen und Aspekten vorbeigegangen? Unsere Demokratie wirklich in so großer Gefahr? Die Berichterstattung der Medien wirklich so einseitig? Kritik an den Maßnahmen tatsächlich so nachhaltig unterdrückt worden? Antwort: Nein, nein und nochmal: nein.
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Schauspieler Volker Bruch und seine 53 Mitstreiter suggerieren aber genau das: dass eine gezielte Politik der Desinformation auf allen Ebenen die Gesellschaft hinters Licht führen und klammheimlich unsere demokratische Grundordnung aushebeln will. Dabei haben selbstverständlich Parlamentarier die Frage gestellt - und keineswegs nur die der AfD-Fraktion -, ob das Corona-Kabinett ein verfassungsgemäßes Instrument ist, selbstverständlich sind Kritiker der Maßnahmen in den Medien zu Wort gekommen, etwa Sucharit Bhakdi in einem ausführlichen Interview mit unserer Redaktion.
Aber: Natürlich haben die Aktivisten das Recht, ihre Kritik zu formulieren. Auch wenn die Form des Zwiegesprächs den Diskurs nur suggeriert: Statt kritischer Fragen oder gegensätzlicher Positionen bestätigen sich die Gesprächspartner gegenseitig in ihren diffusen Positionen. Dass sie dabei in Richtung Querdenker rutschen - auch dieses Recht räumt ihnen unser Grundgesetz ein. Genauso, wie es das Recht und die Pflicht der Medien ist, diese Art der Polemik einzuordnen.