Prozess
Sexuelle Nötigung: 33-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Beim Frühtanz in Tange hatte ein Garreler einer Frau an die Brust gefasst. Wegen sexueller Belästigung wurde er verurteilt, ging in die Berufung und hatte damit keinen Erfolg.
Garrel/Tange/Westerstede/Oldenburg - Wegen sexueller Belästigung hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz einen 33-jährigen Mann aus Garrel zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Damit bestätigte die Berufungskammer weitgehend ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Westerstede. Gegen das erste Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt – allerdings ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt.
Der Garreler hatte eine Frau gesucht. Dazu begab er sich vor drei Jahren zu der Frühtanz-Veranstaltung in Tange. Dort sah der Angeklagte dann eine Frau (28), die ihm gefiel. Nach Überzeugung der Gerichte war er nun zu der Frau gegangen und hatte sofort an ihre Brust gefasst. Der Angeklagte musste dann erkennen, dass man so keine Frau kennenlernt. Er war von der 28-Jährigen sofort weggeschubst worden. Und der Freund der Frau hatte dem Angeklagten zusätzlich eine Kopfnuss verpasst.
Angeklagter bestritt die Vorwürfe
In den Verfahren hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Er habe die Frau kennen lernen wollen und nur an ihre Schulter gefasst, um ihr etwas ins Ohr zu flüstern, so der Angeklagte. Die Gerichte glaubten das aber nicht.
Vielmehr schenkten sie der Frau absoluten Glauben. Die 28-Jährige leidet noch heute unter dem Geschehen, gab sie an. Zunächst hatte sie keine Anzeige erstattet. Dann aber, während einer Therapie, sei ihr geraten worden, Anzeige zu erstatten. Nur so könne sie das Geschehen verarbeiten. In der jetzigen Berufungsverhandlung hatten die 28-Jährige und auch ihr Freund nach Auffassung des Gerichtes sehr überzeugend ausgesagt. Der 28-Jährigen wurde auch eine hohe Aussagekonstanz bescheinigt. Belastungstendenzen konnte die Kammer nicht feststellen.
So wurde der Schuldspruch des Amtsgerichtes in Westerstede bestätigt. Dass die Geldstrafe vergleichsweise niedrig ausfiel, lag an den Einkommensverhältnissen des Angeklagten. Er verdient nur einige 100 Euro im Monat.