Hannover
Niedersachsen macht ernst mit 2G - weitere Verschärfungen denkbar
In Niedersachsen gilt wieder eine neue Corona-Verordnung. Was jetzt wichtig ist, lesen Sie hier.
Das Land Niedersachsen geht mit seiner aktuellen Corona-Verordnung, die ab diesem Mittwoch gilt, neue Wege. Ein Überblick.
Gilt 2G, entfallen die Masken- und die Abstandspflicht
In Niedersachsen können ab sofort alle Gastronomen, Kinobetreiber, Konzertveranstalter und Anbieter von Sport- und Kulturveranstaltungen unabhängig von Corona-Warnstufen eine 2G-Regel einführen. Erhalten ausschließlich Geimpfte und Genesene (2G) Einlass, entfallen für die Gäste im Gegenzug die Abstands- und die Maskenpflicht. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt und bis zum 10. November gilt. Die Freiheiten für Geimpfte und Genesene werden damit ausgeweitet. Für Ungeimpfte wird das Leben hingegen ungemütlicher, ein negativer Corona-Test reicht für den Zutritt zu bestimmten Bereichen dann nicht mehr aus.
Wer sich nicht impfen lassen kann, braucht ein Attest
Menschen, denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, dürfen indes nicht ausgeschlossen werden. Sie können ein medizinisches Attest vorlegen.
Bald keine Ausnahmen mehr für Kinder und Jugendliche ab zwölf?
Erklärtes Ziel der 2G-Regel ist es, Ungeimpften das Leben in Niedersachsen möglichst unbehaglich zu machen und sie zu einer Corona-Schutzimpfung zu bewegen. Regierungssprecherin Anke Pörksen kündigte am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Verordnung in Hannover bereits an, dass das Land in diesem Zusammenhang noch weitere Verschärfungen erwägt. So fallen Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren derzeit nicht unter die 2G-Regel, dürfen also auch ungeimpft etwa Restaurants und Kulturveranstaltungen besuchen. Auch brauchen sie in der Regel keine gesonderten Tests vorzulegen, weil sie durch die regelmäßigen Tests drei Mal pro Woche vor dem Schulbesuch als „dauergetestet“ gelten. Das aber könnte sich laut Pörksen schon mit der nächsten Verordnung im November ändern, weil Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren dann auch nach der offiziellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ausreichend Zeit für eine Impfung gehabt hätten. „Ich schließe nicht aus, dass wir das Rad an dieser Stelle noch etwas anziehen und den Druck erhöhen“, betonte Pörksen.
Auch Personal könnte künftig 2G-Regeln unterliegen
Gleiches gelte für Personal in Betrieben, die sich für eine 2G-Regelung entscheiden. Servicekräfte etwa müssen laut der neuen Verordnung trotz 2G nicht zwingend geimpft oder genesen sein, sondern können ihre Tätigkeit auch ohne Impfschutz ausüben, wenn sie sich täglich testen und zusätzlich eine FFP-2-Maske tragen. Diese Regelung sei ein Kompromiss gewesen und als Entgegenkommen für die Gastronomie zu verstehen, da es momentan ohnehin schwierig sei, Personal zu finden, erklärte Pörksen. Es handele sich aber ausdrücklich um eine Übergangsregelung. „Wir werden das im Blick behalten. Eine andere Regelung ist im November durchaus denkbar“, sagte die Regierungssprecherin.
Niedersachsen bleibt in Stadien bei maximal 25.000 Besuchern
Unterdessen können in Hamburg Fußballstadien ab dem kommenden Wochenende unter 2G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. In Niedersachsen hingegen soll es auch mit 2G bei maximal 25.000 Besuchern bleiben. „Wir sind nun einmal besonders vorsichtig und damit bisher ganz gut gefahren. Wir wollen keine übermäßigen Risiken eingehen und warten daher erstmal ab“, erteilte Pörksen einer Abschaffung der Kapazitätsgrenzen bei 2G zunächst eine klare Absage.
Hospitalisierung als neuer Leitindikator
Für die Bewertung der Corona-Lage in Niedersachsen wird nun die Hospitalisierung als neuer Leitindikator herangezogen. Sie bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Einweisungen von Covid-19 Erkrankten je 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen. Eine Warnstufe wird erreicht, wenn der neue Leitindikator und mindestens einer der beiden anderen bereits bekannten Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. Der Indikator Neuinfizierte richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Der Indikator Intensivbetten meint den landesweiten prozentualen Anteil der von Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten an der gesamten Intensivbettenkapazität.
Wer die Warnstufen ausruft
Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.
Was bei den Warnstufen zwei und drei passiert
In der neuen Verordnung wird auch ausformuliert, was bei den Warnstufen zwei und drei passiert. Unterschiede gibt es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen ab 1000 Besuchern: Während bei der ersten Warnstufe 3G möglich ist und dann ein negativer Corona-Schnelltest als Nachweis reicht, wird bei der zweiten Warnstufe ein negativer PCR-Test verlangt. Ab der dritten Warnstufe sind Veranstalter drinnen zu 2G verpflichtet, draußen braucht es einen negativen PCR-Testnachweis.
Maskenpflicht für die Klassen eins und zwei fällt weg
Neu ist auch, dass Schüler der ersten und zweiten Klassen in Niedersachsen künftig keine Schutzmaske mehr im Unterricht tragen müssen. Das gilt ebenfalls bereits von Mittwoch an. Für alle anderen bleibt die Maskenpflicht auch im Unterricht zunächst bestehen. Weitere Lockerungen sind aber nach den Herbstferien denkbar, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zu Wochenbeginn im Interview mit unserer Redaktion erklärt hatte.
FDP kritisiert Verordnung als zu unverständlich
Kritik zur Verordnungsänderung gab es vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Birkner. Mal wieder habe es die Landesregierung nicht geschafft, eine leicht lesbare und verständliche Verordnung zu veröffentlichen. Die 2G-Regelungen erweckten zudem den Eindruck, dass die Landesregierung Ungeimpfte „mit mehr und mehr Druck zu einer Impfung bewegen will, statt die ungeimpften Gruppen über die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs ernsthaft aufzuklären und auf diesem Weg zu motivieren.“