Warschau (dpa)

Tote Migranten: Polen wirft Minsk „organisierte Aktion“ vor

| 20.09.2021 15:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Polizeibeamte stehen an der polnisch-belarussischen Grenze. Foto: Attila Husejnow/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
Polizeibeamte stehen an der polnisch-belarussischen Grenze. Foto: Attila Husejnow/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
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Auf der polnischen Seite der Grenze zu Belarus herrscht der Ausnahmezustand, Journalisten können nicht von dort berichten. Nach dem Tod mehrerer Migranten macht Polen die Regierung von Belarus verantwortlich.

Nach dem Fund von vier toten Migranten im polnisch-belarussischen Grenzgebiet hat die Regierung in Warschau Minsk für den Flüchtlingszustrom verantwortlich gemacht.

Man habe es mit einem „organisierten Sturmangriff“ auf die polnische Grenze zu tun, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki der Agentur PAP zufolge am Montag. Man werde sich nicht beugen und sich nicht erpressen lassen. Der Politiker der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) ordnete die Entsendung von 500 Soldaten und zusätzlicher Ausrüstung an die Ostgrenze seines Landes an, die zugleich EU-Außengrenze ist.

Die drei Menschen, die am Sonntag tot auf polnischem Territorium gefunden wurden, starben demnach an Unterkühlung und Erschöpfung. Ihre Identität sei nicht geklärt, man werde aber alles dafür tun, dass sie nicht anonym bleiben müssten, versprach Morawiecki. Acht Flüchtlinge, die sich in einem Sumpfgebiet verirrt hatten, hätten indes lebend gerettet werden können. Eine tote Frau sei auf belarussischer Seite der Grenze entdeckt worden.

Der Oppositionsabgeordnete Franciszek Sterczewski übte scharfe Kritik am Vorgehen der nationalkonservativen Regierung. „Es ist der polnische Grenzschutz, der diese Leute zurück an die Grenze und in den Wald schickt, damit sie so enden“, schrieb der 33-Jährige bei Twitter. Polen hatte in der Grenzregion zu Belarus (Weißrussland) vor Kurzem den Ausnahmezustand verhängt. Journalisten und Hilfsorganisationen erhalten keinen Zutritt.

© dpa-infocom, dpa:210920-99-289925/2

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