Politik

Das Einmaleins der Kommunalwahl

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Von Ute Nobel
| 11.09.2021 09:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Viele Zettel für noch mehr Kreuze: In vielen Städten und Gemeinden werden so viele Gremien gewählt, dass es unterschiedlich farbige Stimmzettel gibt. Foto: Ortgies
Viele Zettel für noch mehr Kreuze: In vielen Städten und Gemeinden werden so viele Gremien gewählt, dass es unterschiedlich farbige Stimmzettel gibt. Foto: Ortgies
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Wer wird eigentlich gewählt? Wie viele Kreuze darf ich machen? Und muss ich mich dafür vorher auf Corona testen lassen? Wir klären die wichtigsten Fragen zu den Kommunalwahlen an diesem Sonntag.

Ostfriesland - An diesem Sonntag, 12. September 2021, können Ostfriesen und Ostfriesinnen mitentscheiden, wie die Zukunft ihrer Region aussehen soll. Wir geben einen Übeblick, wie die Wahl genau funktioniert.

Wann finden die Wahlen statt?

An diesem Sonntag, 12. September 2021, können Ostfriesen und Ostfriesinnen mitentscheiden, wie die Zukunft ihrer Region aussehen soll. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gewählt wird für die Wahlperiode vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2026.

Wer wird in den ostfriesischen Städten und Gemeinden gewählt?

In allen ostfriesischen Städten und Gemeinden wird die kommunale Vertretung gewählt, das heißt, die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte und Ortsräte. Zusätzlich wird in 23 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin gewählt. In den beiden Landkreisen Leer und Wittmund wird außerdem über den Landrat abgestimmt.

Was und warum

Darum geht es: In Ostfriesland wird am Sonntag gewählt: Unter anderem Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte werden mit Hilfe der Ostfriesen und Ostfriesinnen neu aufgestellt.

Vor allem interessant für: Alle Wahlberechtigten.

Deshalb berichten wir: Wie war das noch mal mit den Kreuzen? Vor der Wahl ist es gut, sich noch einmal im Klaren darüber zu sein, wie viele Kreuze man wo setzen darf und wie die Stimmen anschließend ausgezählt werden. In diesem Jahr kommen außerdem neue Regeln dazu: Corona ist selbstverständlich auch ein Thema in den Wahlkabinen.

Wie viele Zettel bekomme ich bei der Wahl?

Je nachdem, was in der jeweiligen Kommune gewählt wird, gibt es mehrere Stimmzettel. Das sind zum Beispiel für die Stadt Leer folgende: ein Zettel für die Wahl des Kreistages, ein Zettel für die Wahl des Stadtrates, ein Zettel für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin und ein Zettel für die Wahl des Landrates. Die Zettel haben verschiedene Farben.

Wie viele Kreuze darf ich machen?

Bei einer Personenwahl, also der Wahl von Bürgermeister oder Bürgermeisterin oder der Wahl des Landrates, kann jeweils eine Stimme abgegeben werden. Bei der Wahl der kommunalen Vertretung, beispielsweise der Stadt- und Gemeinderäte oder des Kreistages, stehen jedem Wähler und jeder Wählerin drei Stimmen zur Verfügung.

Die drei gleichwertigen Stimmen können völlig beliebig auf die Parteien, die Listen und die Kandidaten verteilt werden. So können die Wähler etwa zwei Kreuze bei der Gesamtliste einer Partei machen und das dritte neben den Direktkandidaten einer anderen Partei setzen. Je mehr Stimmanteile eine Partei oder einer ihrer Kandidaten erhält, umso mehr Sitze werden ihr in dem jeweiligen Parlament zugesprochen. Jede Partei und Gruppe steht sowohl mit einer Gesamtliste als auch mit einer Reihe einzelner Kandidaten auf dem Wahlzettel. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht jeweils oben auf dem Stimmzettel. Möglich ist auch, weniger Stimmen abzugeben, also nur ein oder zwei Kreuze zu machen.

Wo kann ich wählen?

Bereits vor einigen Wochen wurden an alle Wähler und Wählerinnen per Post die Wahlbenachrichtigungen geschickt. Auf diesen Briefen steht, in welchem Wahllokal die- oder derjenige wählen darf.

Kann ich auch in ein anderes Wahllokal gehen, zum Beispiel, wenn ich am Sonntag im Urlaub oder bei Bekannten zu Besuch bin?

Nein, wer verreist ist oder sich aus anderen Gründen am Sonntag nicht in das zugeordnete Wahllokal begeben kann, hatte die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Kann ich noch Briefwahl beantragen? Wie bekomme ich dann meine Unterlagen?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann grundsätzlich die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen. „Die erforderlichen Unterlagen können Wahlberechtigte im Rathaus ihrer Heimatkommune beantragen – schriftlich oder persönlich“, schreibt dazu Philipp Koenen, Pressesprecher des Landkreises Leer. Einige Verwaltungen bieten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an. Eine Anforderung per Telefon ist dagegen nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen hätten allerdings bis spätestens 10. September beantragt werden müssen.

Es gibt aber eine Ausnahme: „Wenn man wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht das Wahllokal aufsuchen kann, kann man auch am Wahltag noch bis 15 Uhr Briefwahl beantragen“, erklärt Koenen. Gültig sei der Stimmzettel nur, wenn der Wahlbrief am 12. September, also am Tag der Kommunalwahlen, bis spätestens 18 Uhr in den Rathäusern der Gemeinden eingeht.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Bei einer Wahl im Wahllokal müssen idealerweise die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, muss aber mindestens das gültige Ausweisdokument mitbringen, das kann der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein sein. Ein Stimmzettel wird nur dann ausgehändigt, wenn die Identität der wahlberechtigten Person nachgewiesen werden kann.

Muss ich alle Wahlzettel ausfüllen?

„Nein“, sagt Koenen. „Es gibt ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht. Insofern bestimmen Wahlberechtigte selber, ob sie wählen gehen oder nicht – und auch darüber, für welche Gremien sie ihre Stimme abgeben möchten.“

Wann ist mein Wahlzettel ungültig?

Ungültig wird ein Stimmzettel laut des Pressesprechers des Landkreises Leer, wenn man mehr Kreuze macht als erlaubt oder wenn darauf Kommentare geschrieben werden. Auch, wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht ihn damit ungültig.

Muss ich im Wahllokal eine Maske tragen?

In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist das geregelt: Im Wahllokal gibt es eine Maskenpflicht. Um die Identität einer Person festzustellen, darf die Maske aber kurz abgenommen werden.

Gilt die 3G-Regel in Wahllokalen? Also muss ich getestet, genesen oder geimpft sein?

In der niedersächsischen Corona-Verordnung steht, dass der Zutritt zum Wahlgebäude Personen auch dann zu gewähren ist, „wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind.“ Die 3G-Regel greift also nicht.

Wird der Stift in den Wahlkabinen regelmäßig desinfiziert?

Dazu teilt die Gemeinde Großefehn auf Anfrage mit: „Bei jedem Wahlgang wird ein neuer, frisch desinfizierter Stift ausgehändigt.“ Man kann auch einen eigenen Stift verwenden, das darf aber kein Bleistift sein.

Darf ich meine Oma in die Wahlkabine begleiten?

Grundsätzlich darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie Koenen vom Landkreis Leer mitteilt. „Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder aufgrund einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert sind, können zur Stimmabgabe Unterstützung durch eine Assistenzperson in Anspruch nehmen. Die Unterstützung ist jedoch auf technische Hilfe beschränkt, die Wahlentscheidung muss von der wahlberechtigten Person selbst geäußert werden.“ Wahlberechtigte können die Assistenzperson nach Angabe von Koenen entweder selbst bestimmen oder bei Stimmabgabe im Wahllokal Hilfe durch ein Mitglied des Wahlvorstandes in Anspruch nehmen.

Darf ich in der Wahlkabine telefonieren?

„Nein. Ebenso ist das Fotografieren oder Filmen nicht erlaubt“, schreibt Philipp Koenen.

Wie werden die Stimmen verteilt?

Bei der Wahl einer kommunalen Vertretung, beispielsweise eines Gemeinderates, kommt die sogenannte Verhältniswahl zum Einsatz. Jede Partei oder Wählergemeinschaft erhält dabei den prozentualen Anteil der Sitze, den sie auch an Stimmen erhalten hat. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der erhaltenen Stimmen zu allen abgegebenen Stimmen. Ein Beispiel: Es gibt insgesamt 30 Sitze im Gemeinderat und eine Partei hat bei der Wahl zehn Prozent aller Stimmen erreicht. Dann darf diese Partei drei Sitze stellen. Sowohl für die Sitzzuteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis zählen stets nur die gültigen Stimmen.

Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen und Landräte werden per Mehrheitswahl gewählt. Es gewinnt die Person, die mehr als die Hälfte der Stimmen – also die sogenannte absolute Mehrheit – erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin am Wahlsonntag die absolute Mehrheit erreichen, wird erneut gewählt, und es gibt eine sogenannte Stichwahl. Dabei stehen nur noch die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt.

Wann gibt es das Wahlergebnis?

Im Anschluss an die Wahl, also am Wahlsonntag nach 18 Uhr, werden die Stimmen ausgezählt. Das kann bis spät in die Nacht oder auch bis zum nächsten Tag dauern. Alle vorläufigen Wahlergebnisse und auch andere wichtige Informationen rund um die Wahl werden am Sonntag auf oz-online.de im Live-Ticker veröffentlicht. Das sogenannte Endergebnis wird erst dann veröffentlicht, wenn alle Stimmen ausgezählt sind und der Wahlausschuss getagt hat. Das kann erfahrungsgemäß auch erst einige Tage nach der Wahl passieren, in manchen Gemeinden tagt der Wahlausschuss erst im Laufe der kommenden Woche. In den meisten Fällen gibt das vorläufige Wahlergebnis schon eine gute Einschätzung darüber, wer die Wahl gewonnen hat.

Mit Material von DPA

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