Influencer und Werbung
Klare Regeln fehlen weiter
Influencer wie Cathy Hummels trennen Informationen oder Privates nicht immer klar von Werbung. Die neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) lösen das Problem nicht.
Wenn Menschen sich selbst als Influencer in sozialen Netzwerken wie Instagram und Tiktok vermarkten, verschwimmen Privates und Werbliches – und das immer wieder ganz bewusst. Der BGH hat mit seinen Entscheidungen die Grenze zwischen Information und Schleichwerbung neu gezogen – wenn auch eher mit dem Bleistift, als mit dem Permanentmarker.
In Summe werden Cathy Hummels und Co. in Zukunft wohl mehr Beiträge als Werbung markieren müssen, wenn sie für eine Gegenleistung von einem Produkt schwärmen oder auf die Seite einer Firma verweisen. Das ist wichtig, denn gerade der Anschein der persönlichen Produktempfehlung eines Influencers ohne Werbehinweis kann einen Fan zu bestimmten Kaufentscheidungen verführen. Wer sich vom BGH glasklare Regeln erhoffte hatte, wurde enttäuscht.
Das Gericht hätte mehr Klarheit schaffen sollen, um Influencern, aber auch Nutzern, Anwälten und Gerichten das Leben zu erleichtern. Unverständlich ist zum Beispiel, warum schon der Link zu einer Firmenwebseite als Werbung gilt, nicht jedoch der Instagram-interne Link Tap Tag, der Nutzer zur Profilseite einer Firma führt. Solche Unsicherheiten muss das für kommendes Jahr geplante Gesetz zur Werbekennzeichnung zwingend auflösen.