Justiz

34-jähriger Friesoyther nutzt letzte Chance nicht

Franz-J. Höffmann
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Von Franz-J. Höffmann
| 03.09.2021 17:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Cloppenburger Amtsgericht hat einen 34-jährigen Friesoyther verurteilt. Foto: Archiv
Das Cloppenburger Amtsgericht hat einen 34-jährigen Friesoyther verurteilt. Foto: Archiv
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Weil ein 34 Jahre alter Mann aus Friesoythe immer wieder ohne Führerschein Auto gefahren ist, muss er jetzt ins Gefängnis. Er hatte seine letzte Chance zuvor verpasst.

Friesoythe/Cloppenburg - Im Juni vergangenen Jahres hatte er eine letzte Chance bekommen, vier Wochen später war der 34-Jährige aus Friesoythe aber erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Deswegen muss er nun für vier Monate ins Gefängnis. Das hat das Cloppenburger Amtsgericht so entschieden. Der Angeklagte gilt als unbelehrbar. 2019 hat er schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Gefängnis gesessen. Nach der Haftentlassung fuhr er weiter.

Wegen der Taten nach der Haftentlassung stand er im Juni dieses Jahres vor Gericht. Das Amtsgericht ließ dann Gnade walten und verurteilte den Angeklagten lediglich zu einer Geldstrafe. Das Gericht wollte ihm eine letzte Chance geben. Nichts dürfe jetzt aber noch passieren, das sei der letzte Warnschuss, hatte die Richterin damals zu dem Angeklagten gesagt. Der Friesoyther gelobte Besserung, stieg aber vier Wochen nach dem Juni-Urteil wieder ins Auto.

Angeklagter ist einschlägig vorbestraft

Dieses Mal befuhr er mit dem Auto seiner Frau die Bundesstraße 72. Polizisten hatten das gesehen. Der Friesoyther ist der Polizei wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen bereits bestens bekannt. Die Beamten setzten dann zur Kontrolle an. Sie überholten das Fahrzeug des Angeklagten und schalteten das Anhaltesignal ein. Auf einem Rastplatz an der B 72 sollte der Angeklagte gestoppt und kontrolliert werden.

Der Friesoyther war der Polizei zunächst auch hinterhergefahren. Auch er setzte den Blinker rechts. Doch unmittelbar, bevor er die Abfahrt zum Rastplatz nahm, gab er Gas und raste auf der B 72 davon. Die Polizei, die vorausgefahren war, war da schon auf dem Rastplatz. Nach einer kurzen Fahndung konnte der Angeklagte aber gestellt werden. Nun stand er wieder vor der selben Richterin wie schon im Juni. Und die Vorsitzende zitierte aus dem Juni-Urteil. „Nichts darf mehr passieren, das ist der letzte Warnschuss“. Viel mehr musste nicht gesagt werden.

Die Polizisten, die im Juli an dem Einsatz beteiligt gewesen waren, wurden noch als Zeugen gehört. Alle kannten den Angeklagten, alle hatten ihn auch im Juli fahren sehen. So kam, wie es kommen musste: Der Angeklagte muss wieder ins Gefängnis. „Kann ich gut verstehen“, kommentierte der Angeklagte in seinem letzten Wort die drohende Gefängnisstrafe.

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