Justiz
Diesmal kam Internetbetrüger nicht mit Bewährung davon
Schon einmal hatte der Angeklagte aus dem Saterland wegen Internetbetrugs vor Gericht gestanden. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Doch dann beging er neue Straftaten.
Saterland/Cloppenburg - Er war schon clean, erlitt dann aber einen Rückfall und beging neue Taten. Deswegen verurteilte das Amtsgericht Cloppenburg am Freitag einen alkohol- und drogenabhängigen Mann (25) aus dem Saterland wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Um seine Sucht zu finanzieren, hatte der Angeklagte im Internet elektronische Geräte angeboten, das Geld dafür kassiert, die Ware aber nicht geliefert.
Das war auch Anfang vorigen Jahres so gewesen. Weil der Saterländer sein eigenes Konto und seinen richtigen Namen angegeben hatte, war er schnell als Täter ermittelt. So konnte es nicht weitergehen, war die Erkenntnis des 25-Jährigen. Er begab sich in Therapie und schloss diese auch erfolgreich ab. Im Juni 2020 wurden dann die Taten, die er zu Jahresbeginn begangen hatte, vor dem Cloppenburger Amtsgericht verhandelt.
Therapie nützte nichts
Verurteilt worden war er 2020 zu 19 Monaten Haft. Die große Frage war damals gewesen, ob die Vollstreckung der verhängten Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. „Eigentlich nicht“, hieß es.
Doch dann brachte der Angeklagte seine erfolgreich abgeschlossene Therapie ins Spiel. Das bewahrte ihn dann auch vor dem Gefängnis. Nichts dürfe jetzt aber noch passieren, hatte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten seinerzeit mehr als deutlich gemacht.
Der Angeklagte hatte seine Bewährung bekommen und wollte sich gut führen. Doch Ende 2020 erlitt er einen schweren Rückfall. Corona habe ihn in ein tiefes Loch gestoßen, erklärte der Angeklagte jetzt. Die Folge des Rückfalls waren erneute Internetbetrügereien. Neue Ermittlungen liefen.
Zweite Therapie durchgeführt
Und so entschloss sich der Angeklagte zu einer weiteren Therapie, die er ebenfalls erfolgreich abschloss.
Am Freitag fand nun der Prozess wegen der neuen Taten statt. Und wieder wurde die erfolgreiche Therapie ins Spiel gebracht. Doch dieses Mal lief das anders. Denn das Gericht versagte dem Angeklagten jetzt eine Bewährung und verwies darauf, was die Richterin im Prozess 2020 gesagt hatte: Nichts dürfe mehr passieren.
Jetzt hat der Saterländer rechtlich nur noch eine Chance: Berufung gegen das Urteil einzulegen und sich bis zur Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht äußerst gut führen. Vielleicht reicht es dann für eine Bewährung.
Andernfalls müsste der Saterländer nicht nur die zehn Monate absitzen, sondern nach einem Bewährungswiderruf auch noch die 19 Monate Haft aus dem 2020er Urteil.