Jugendgericht

Gericht schickt Jugendlichen zur Gedenkstätte Esterwegen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 25.08.2021 09:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zu einer erzieherischen Maßnahme verurteilte das Amtsgericht Cloppenburg jetzt einen 17-jährigen Böseler wegen Hakenkreuz-Schmierereien. Foto: Pixabay
Zu einer erzieherischen Maßnahme verurteilte das Amtsgericht Cloppenburg jetzt einen 17-jährigen Böseler wegen Hakenkreuz-Schmierereien. Foto: Pixabay
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Ein 17-jähriger Jugendlicher aus Bösel hat gestanden, Hakenkreuze an eine Schule geschmiert zu haben. Eine Strafe verhängte das Gericht dafür nicht – sondern eine erzieherische Maßnahme.

Bösel//Cloppenburg - Mit einer außergewöhnlichen, aber wohl wirksamen Strafe ist am Dienstag vor dem Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichts das Verfahren gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus Bösel wegen Hakenkreuz-Schmierereien an einer Böseler Schule beendet worden. So muss der Jugendliche nun die Gedenkstätte Esterwegen besuchen. Anschließend muss er über den Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers der Nazis einen Aufsatz schreiben. Dieser Aufsatz ist dem Gericht vorzulegen.

In Bösel waren ein Wartehäuschen und eine Schule mit Graffiti-Schmierereien verunstaltet worden. Die Täter hatten auch Hakenkreuze an die Wände gesprüht. Zunächst konnte nur einer ermittelt werden. Gegen diesen Jugendlichen hatte das Cloppenburger Jugendgericht dann in einem gesonderten Prozess erzieherische Maßnahmen verhängt. In dem Prozess hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und den 17-Jährigen als Mittäter benannt.

Erzieherische Maßnahme statt Strafe

Fortan musste sich auch der jetzige Angeklagte wegen Sachbeschädigung verantworten. Der Jugendliche hat auch die Taten gestanden. Eine Entscheidung des Verfahrens durch ein Urteil hielt das Gericht deswegen nicht für notwendig. So wurde das Verfahren letztlich eingestellt. Das ist nach dem Jugendgerichtsgesetz möglich, wenn mit der Einstellung des Verfahrens eine spürbare Auflage verbunden ist.

In diesem Fall beinhaltet diese Auflage den Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen und die anschließende Aufarbeitung dieses Besuchs. Das sei eine erzieherische Maßnahme. Der Besuch und der Aufsatz darüber sollen den 17-Jährigen wachrütteln, damit Hakenkreuz-Schmierereien ein für allemal der Vergangenheit angehören. Das Gericht hat nach Aussage des Richters mit derartigen Auflagen gute Erfahrungen gemacht. Wann nun der Besuch in Esterwegen ansteht, steht noch nicht fest.

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