Jugendgericht
Ärger mit Handy: Freund zu Boden geschlagen und ausgeraubt
Der vereinbarte Verkauf eines Handys klappte nicht. Daraus entstand ein Streit unter Freunden. Nun wurde ein 20-Jähriger aus Barßel vor dem Cloppenburger Amtsgericht zu einer Strafe verurteilt.
Barßel/Cloppenburg - Wegen räuberischer Erpressung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 20-jährigen Heranwachsenden aus Barßel zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte seinen vier Jahre jüngeren Freund zu Boden geschlagen und von dem Jugendlichen dessen Handy erpresst. Das alles geschah im Prinzip ohne Grund beziehungsweise ohne, dass sich der 16-Jährige etwas zuschulden kommen lassen hätte.
Hintergrund des Ganzen war die Absicht des Angeklagten gewesen, sein Handy zu verkaufen. Damit hatte er den 16-Jährigen beauftragt. Der 16-Jährige hatte dann vorgeschlagen, das Handy des Angeklagten auf die Werkseinstellung zurückzusetzen. Ansonsten könne man es nicht verkaufen. Der Angeklagte hatte den Vorschlag angenommen und sein Handy auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Nun kam es aber so, dass das Handy des Angeklagten nicht verkauft werden konnte.
Täter entschuldigte sich später
Darüber war der Angeklagte mehr als empört gewesen, waren doch durch die Zurücksetzung auf Werkseinstellung alle seine Nachrichten und Fotos auf dem Handy gelöscht worden. Zu dieser Zeit hatte der Angeklagte dann auch noch Stress mit der Freundin gehabt. So traf er sich mit seinem 16-jährigen Freund und schlug diesen zu Boden. Damit nicht genug. Er verlangte von dem 16-Jährigen, dass auch dieser sein Handy auf Werkseinstellung zurücksetzt, was dieser aus Angst dann auch tat.
Anschließend nahm der Angeklagte das Handy des 16-Jährigen an sich und drohte dem Jugendlichen, nichts von all dem Geschehen zu erzählen. Der 16-Jährige hatte es aber dann doch seinen Eltern erzählt. Und diese Eltern setzten sich dann mit den Eltern des Angeklagten in Verbindung. Im Verfahren hat der Angeklagte erklärt, er hätte das Handy seines Freundes gar nicht behalten, sondern es zurückgeben wollen. Das glaubte das Gericht aber nicht. Positiv für den Angeklagten sprach, dass er sich bei dem 16-Jährigen entschuldigt hat. So konnte es aus Sicht des Gerichtes bei einer Arbeitsauflage bleiben.