Recht
Nach Streit: Freispruch in zweiter Instanz
Ein 36-jähriger Friesoyther war vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden, weil er angeblich einen 16-Jährigen geschlagen haben sollte. Nun gab es aber einen neuen Zeugen.
Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz einen 36 Jahre alten Mann aus Friesoythe freigesprochen. Damit hob die Kammer auf die Berufung des Angeklagten hin ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes wieder auf. Das hatte den Friesoyther im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nun gab es aber einen neuen Zeugen.
Laut ursprünglicher Anklage soll der 36-Jährige am Tattag vor der Sporthalle des Friesoyther Handballvereins auf einen 16-Jährigen eingeschlagen und dem Jugendlichen eine Kopfnuss verpasst haben. Der 16-Jährige, der zur Tatzeit mit einem Freund unterwegs gewesen war, soll zu einer Gruppe Jugendlicher gehören, die sich regelmäßig vor der Sporthalle des Friesoyther Handballvereins aufhält.
Angeklagter wollte angeblich für Ordnung sorgen
Zeugen berichteten, die Jugendlichen würden Müll hinterlassen und Gebäudeteile zerstören. Nun soll sich der Angeklagte, der dem Handballverein nahesteht, berufen gefühlt haben, vor der Sporthalle für Ordnung zu sorgen. So sei es am Tattag auch zu den Schlägen gekommen, so die ursprüngliche Anklage.
Doch eine mögliche Körperverletzung konnte das Landgericht nicht feststellen. Das hat in erster Linie mit einem Augenzeugen des Vorfalls zu tun. Dieser stand dem Amtsgericht noch nicht zur Verfügung, jetzt aber der Berufungskammer. Der Augenzeuge, Mitglied des Handballvereins, hatte zur „Tatzeit“ nach einem Training gerade die Sporthalle verlassen, als sich der Angeklagte und der 16-Jährige draußen gegenüberstanden.
„Opfer“ kam nicht zur Berufungsverhandlung
Der Angeklagte habe den 16-Jährigen zwar zurechtgewiesen, er habe ihn aber nicht geschlagen, so der Zeuge. Er sei so lange vor Ort geblieben, bis sich der Angeklagte und die Jugendlichen friedlich getrennt hätten, erklärte der Augenzeuge.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Der 16-Jährige behauptete, von dem Angeklagten geschlagen worden zu sein. Wegen dieser unterschiedlichen Aussagen sollten in der Berufungsverhandlung der 16-Jährige und sein Freund als Zeugen aussagen. Sie kamen aber nicht. Die Polizei musste sie erst holen. Die Aussagen der jugendlichen Zeugen waren dann widersprüchlich und wenig glaubhaft. Dagegen stand dann die glaubhafte Aussage des Augenzeugen. Damit war der Freispruch für den Angeklagten klar.