Corona

Cloppenburg: Freude und Kritik an der Landesverordnung

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 09.05.2021 15:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Ab Montag gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Sie sieht Lockerungen vor. Allerdings gilt nicht alles davon auch im Landkreis Cloppenburg. Dessen Corona-Zahlen sind noch zu hoch.

Landkreis Cloppenburg - In der Nacht zu Sonntag hat das Land Niedersachsen die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag gilt. Etliche Erleichterungen betreffen auch den Landkreis Cloppenburg. Andere hingegen greifen noch nicht, teilte Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl am Sonntag mit, weil sie nur Kreise und Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 betreffen und Cloppenburg mit dem aktuellen Wert 118,9 noch darüber liegt.

Die Zahl der aktuellen Coronafälle stieg bis Sonntagmittag auf 852. Dem Kreisgesundheitsamt liegen 31 neue positive Testergebnisse und fünf Genesungen vor. Seit März 2020 wurden 10.506 positive Tests gezählt. Die Lage in den drei Krankenhäusern im Kreisgebiet konnte am Sonntag aufgrund von technischen Problemen nicht ermittelt werden.

„Infektionsgeschehen diffus“

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Cloppenburg sei „erneut diffus“, so Kreissprecher Rühl. In neun der 13 Städte und Gemeinden des Landkreises sind neue Fälle registriert worden. Betroffen von den Infektionen sind Jahrgänge zwischen 1943 und 2012.

Die Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 30. Mai. Auch die Geltungsdauer der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert. Die neuen Regeln basieren nach Angaben des Landes auf folgenden Grundsätzen: Draußen ist sicherer als drinnen. Risikominimierung durch deutliche Ausweitung der Testpflichten. Für alle gilt weiterhin: Abstand halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wimberg: „Greifbare Perspektive“

Cloppenburgs Landrat Johann Wimberg freue sich „über eine greifbare Perspektive nach vielen Monaten der Entbehrung“ teilte Kreissprecher Rühl mit. „Nun wissen auch wirklich alle, dass es neben gesundheitlichen auch andere Vorteile hat, sich streng an die Maßnahmen und Regeln zu halten und Neuinfektionen zu vermeiden“, wird der Landrat zitiert. Wimberg äußerte auch Freude darüber, dass ab Montag wieder Schulen, Kindergärten und Krippen die Türen im Rahmen des Szenario B öffnen können.

Derzeit herrsche eine gute Ausgangslage, um die Inzidenz weiter zu senken. Diese Chance sollte ergriffen werden. Daher dürfe man gerade jetzt nicht unvorsichtig werden, so Wimberg.

Schulen und Kitas im Wechselbetrieb

Schulen und Kindertagesstätten arbeiten bei einer 7-Tagesinzidenz von unter 165 im Wechselbetrieb. Abgesichert werden die Öffnungen durch zweimal wöchentliche Tests.

Ab diesem Sonntag werden durch Bundesrecht Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt, und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie unterliegen auch nicht mehr der in im Landkreis Cloppenburg noch geltenden, nächtlichen Ausgangssperre. Bereits seit 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.

Diese Lockerungen betreffen aktuell auch den Landkreis Cloppenburg.

Nicht alle Lockerungen gelten schon im Kreisgebiet

Weitere landesweite Lockerungen betreffen nur Kreise und Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100, derzeit also den Landkreis Cloppenburg noch nicht. Dazu gehört Mannschaftssport im Freien für Jugendliche, Gastronomie im Außenbereich sowie die Öffnung von Hotels und Campingplätzen.

Besuche von Tierparks und botanischen Gärten hat das Land nun doch erleichtert: Beide können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden.

Kritik: Sehr kurzfristig

Cloppenburgs Landrat Wimberg äußerte aber am Sonntag auch Kritik am Vorgehen der Landesregierung. „Wenn das Land daran interessiert ist, dass Verordnungen umgesetzt und befolgt werden, sollte es zumindest eine kurze Vorlaufzeit geben. Samstagnacht ein neues Regelwerk zu veröffentlichen, das Montagmorgen in Kraft tritt, stellt alle Behörden, Einrichtungen und Unternehmen vor Probleme.“

Seit Beginn der Pandemie hatten Landkreise und kommunale Spitzenverbände wiederholt Kritik an der sehr kurzfristigen Herausgabe von Änderungen an der Corona-Verordnung geübt.

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