Saterland-Barßel
Natur
Fällen von Bäumen in einer Wallhecke war nicht verboten
Nicht jedem gefällt der Anblick: Von Oktober bis Ende Februar ist das Fällen aber durchaus erlaubt. Grundsätzlich ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Bild: Pixabay
Saterland - Wenn im Winter die Motorsägen heulen und Bäume gefällt oder Hecken stark zurückgeschnitten werden, dann gefällt das nicht jedem.…
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