Kriminalität

Anklage gegen Getreidediebe

| 13.01.2021 12:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Getreide-Diebstahl in großem Stil – das wirft die Staatsanwaltschaft Oldenburg sieben Männern und einer Frau vor. Die Bande soll Futtermittel im Wert von insgesamt 1,7 Millionen Euro gestohlen und weiterverkauft haben.

Oldenburg/Cloppenburg - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen sieben Männer und eine Frau Anklage wegen schweren Bandendiebstahls bei der Großen Strafkammer des Landgerichts in Oldenburg erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2018 bis August 2020 einem Futtermittelbetrieb aus Garrel mit Zweigniederlassung in Essen (Oldenburg) in wechselnder Besetzung Getreide im Wert von insgesamt 1,7 Millionen Euro entwendet zu haben. 510 Mal sollen sie zugeschlagen haben.

So gingen die Täter vor

Die Masche der Bande laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Drei Männer, Mitarbeiter von einem Zirkus, sollen regelmäßig mit einem oder zwei Lastwagen bei dem Betrieb in Essen vorgefahren sein. Hier hätten die anderen vier männlichen Angeschuldigten, die bei diesem Betrieb angestellt waren und in der Spät- beziehungsweise Nachtschicht arbeiteten, die Laster mit Getreide beladen. Anschließend sei das gestohlene Getreide von den Zirkusmitarbeitern an verschiedene Landhandelbetriebe veräußert worden. Die vier Mitarbeiter der geschädigten Firma hätten danach einen Teil der Einnahmen ausgezahlt bekommen. Um die Verteilung des Geldes soll sich demnach die Frau, ebenfalls zum Zirkus gehörend, gekümmert haben.

Die drei männlichen Zirkusmitarbeiter befinden sich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragten Haftbefehls seit Ende August in Untersuchungshaft. Auch zwei der vier ehemaligen Mitarbeiter des Futtermittelbetriebes waren zunächst in Untersuchungshaft genommen worden, heißt es in der Mitteilung. Nach umfassenden Geständnissen habe das Amtsgericht Oldenburg sie jedoch vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

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