Osnabrück
Gutachter hat schwere Bedenken gegen Nachtragsetat

Krisenmanagement in der Kritik: Der geplante zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung verstößt in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt der saarländische Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl in einem Rechtsgutachten für den Bund der Steuerzahler (BdSt). Das Gutachten liegt unserer Redaktion vor.
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