Osnabrück
Durchsuchung in Berlin: Das steht im Beschluss des Landgerichtes Osnabrück
Zu viel des Guten sei die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gewesen: Das befand jedenfalls das Osnabrücker Landgericht. Der entsprechende Beschluss birgt aber noch einige andere Überraschungen. Foto: dpa
Das Landgericht Osnabrück hat die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl für unzulässig erklärt. So viel ist bekannt. Doch der Blick in den entsprechenden Beschluss birgt noch mehr Sprengstoff. Wir haben ihn ausgewertet.
Lesedauer des Artikels: ca. 6 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden