Osnabrück

Durchsuchung in Berlin: Das steht im Beschluss des Landgerichtes Osnabrück

Dirk Fisser, Karolina Meyer-Schilf
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Von Dirk Fisser, Karolina Meyer-Schilf
| 15.02.2022 19:27 Uhr | 0 Kommentare
Zu viel des Guten sei die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gewesen: Das befand jedenfalls das Osnabrücker Landgericht. Der entsprechende Beschluss birgt aber noch einige andere Überraschungen. Foto: dpa
Zu viel des Guten sei die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gewesen: Das befand jedenfalls das Osnabrücker Landgericht. Der entsprechende Beschluss birgt aber noch einige andere Überraschungen. Foto: dpa
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Das Landgericht Osnabrück hat die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl für unzulässig erklärt. So viel ist bekannt. Doch der Blick in den entsprechenden Beschluss birgt noch mehr Sprengstoff. Wir haben ihn ausgewertet.

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