Westoverledingen

Kein Schadensersatz für Theo Eden

Elke Wieking
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Von Elke Wieking
| 24.12.2011 10:00 Uhr | 0 Kommentare
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Das Landgericht in Oldenburg wies am Freitag die Zivilklage des Ex-Müsing-Chefs gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer ab. Der frühere Angestellte habe dem Ihrhover Unternehmer nicht in sittenwidriger Absicht persönlich schaden wollen, entschied der Richter.

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