Rhauderfehn
1200 Euro Strafe für Urkundenfälschung
Wegen dreier Straftaten stand am Dienstag ein Rhauderfehner vor dem Amtsgericht in Leer. Für die Fälschung eines wichtigen Dokuments wurde der 40-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Die beiden anderen Anklagepunkte ließ der Richter dagegen nicht gelten.
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