Katholische Kirche Missbrauchsbeauftragte im Bistum Augsburg werfen hin

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Von dpa
| 24.04.2024 11:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Der Augsburger Bischof Bertram Meier. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Augsburger Bischof Bertram Meier. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ spricht von einem einmaligen Vorgang: Zwei Missbrauchsbeauftragte aus dem katholischen Bistum Augsburg kündigen ihren Rücktritt an - und finden deutliche Worte.

Zwei der drei Missbrauchsbeauftragten im Bistum Augsburg haben ihren Rücktritt angekündigt. Die Diplom-Psychologen Angelika Hauser und Rupert Membarth warfen der Bistumsleitung in der „Augsburger Allgemeinen“ mangelnden Aufklärungswillen vor. Die beiden wollen demnach ihre Ämter Ende April niederlegen. „Das ist in der Tat einmalig“, sagte der Sprecher der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, der Deutschen Presse-Agentur. Das Bistum wies die Vorwürfe in dem Bericht zurück.

Zu den Aufgaben der Missbrauchsbeauftragten gehörte es, Hinweise auf Missbrauchsfälle anzunehmen, eine erste Bewertung ihrer Plausibilität vorzunehmen und Betroffene über Hilfestellungen zu informieren.

Sachverständige: Aufarbeitung nicht mit echtem Aufklärungswillen

„Leider habe ich bis heute nicht erkennen können, dass die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Augsburg, die Bischof Bertram (Meier) einmal als seine „Herzensangelegenheit“ bezeichnete, mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und echtem Aufklärungswillen betrieben wird“, zitierte die „Augsburger Allgemeine“ aus einem Schreiben der beiden Sachverständigen an die Bistumsleitung. Hauser sagte der Zeitung unter anderem, sie hätten keinen Einblick in Personalakten beschuldigter Kleriker bekommen.

Das Bistum Augsburg bedauerte den Rücktritt in einer auf der Homepage der Diözese veröffentlichten Stellungnahme und dankte Hauser und Membarth „für die bisher geleistete, außerordentlich anspruchsvolle Arbeit“. Der Schritt sei für das Bistum überraschend.

Das Bistum verwies auf die „neuen datenschutzrechtlichen Hürden“ und betonte, diese beträfen alle deutschen Bistümer. Nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) hätte nach Angaben der Diözese eine schriftliche Vereinbarung über die Aufgabenverteilung abgeschlossen werden müssen. Darüber seien Hauser und Membarth mehrfach informiert worden, Gesprächsangebote seien aber vergebens gewesen. Dem Bistum sei darüber hinaus „kein Fall bekannt, in welchem die Aktenauskunft versagt worden wäre“.

Mangel an Aufklärungswillen? Bistum weist Vorwurf zurück

„Den Vorhalt, dem Bistum Augsburg würde es an echtem proaktiven Aufklärungswillen mangeln, weist das Bistum allerdings entschieden zurück. Jeder Einzelfall wird hier von den verantwortlich handelnden Personen sehr ernst genommen und akribisch bearbeitet“, teilte das Bistum mit.

Der dritte Missbrauchsbeauftragte des Augsburger Bistums, Andreas Hatzung, bedauerte in der „Augsburger Allgemeinen“ den Rücktritt seiner Kollegen, sagte aber auch, dass er den Schritt im Wesentlichen nachvollziehen könne. „Ich sehe mich dennoch weiter in der Lage, meine Aufgabe als unabhängige Ansprechperson auszuüben.“

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