Urlaubsansprüche Richter sorgen für Klarheit
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit - und wichtig für die Erholung vom Arbeitsleben. Foto: Woitas/dpa
Urlaubsansprüche von Beschäftigten verfallen nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das oberste deutsche Arbeitsgericht nun festgestellt – aus guten Gründen.
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