Corona

Genesenen-Nachweise: So reagieren die Gesundheitsämter in Ostfriesland

| 30.03.2022 17:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer verschickt ab dem 3. April keine Genesenen-Nachweise mehr. Symbolfoto: Pixabay
Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer verschickt ab dem 3. April keine Genesenen-Nachweise mehr. Symbolfoto: Pixabay
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Ab dem 3. April erhält man vom Leeraner Gesundheitsamt keine Genesenen-Nachweise mehr. Begründet wird das mit dem Ende der Unterstützung von Bundeswehr und Land sowie den Folgen durch den Krieg in der Ukraine. Ein anderer Kreis hält an den Bescheinigungen fest.

Ostfriesland - Ab dem 3. April wird das Leeraner Gesundheitsamt keine Genesenen-Nachweise mehr an infizierte Personen verschicken. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Der Quarantänebescheid werde ebenfalls ab dem 3. April nur noch auf Antrag ausgestellt. Dieser könne hier gestellt werden. „Bei steigenden Fallzahlen und nach Beendigung der Unterstützung durch die Bundeswehr und der Landesverwaltung und dem anderweitigen Einsatz von Landkreispersonal im Rahmen der Ukraine-Krise ist dies nun personell nicht mehr leistbar“, begründet das Leeraner Gesundheitsamt den Schritt.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis gelte. Diesen Befund erhalte jede positiv getestete Person direkt vom auswertenden Labor. „Zusätzlich ist es möglich, nach dem Ende der Isolation den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis in einer Apotheke vorzulegen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese könne damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen. „Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen“, so das Gesundheitsamt. Der Genesenen-Status gelte drei Monate lang. „Die Quarantänepflicht ergibt sich direkt aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung und bedarf keiner gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt“, betont die Kreisverwaltung. Soweit ausnahmsweise ein Nachweis erforderlich ist, werde dieser nur noch auf Antrag ausgestellt.

So sieht es in den Kreisen Aurich und Wittmund sowie in der Stadt Emden aus

Der Landkreis Aurich hält trotz des Arbeitsaufwands an Genesenenbescheinigungen fest, wie Kreissprecher Rainer Müller-Gummels auf Nachfrage sagte. Man erwarte eine Regelung vonseiten des Landes. Dort lägen bereits Anfragen von Spitzenverbänden vor. In Wittmund werden die Bescheide schon seit dem 21. März nicht mehr verschickt. „Der Fachbereich Gesundheit versendet keine Quarantänebescheide und auch keine Genesenen-Nachweise“, schreibt Kreissprecher Ralf Klöker. „Um die Quarantäne oder den Genesenen-Status nachzuweisen, reicht der positive Befund aus. Diesen erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei der Stelle, die auch den Abstrich für den PCR-Test durchgeführt hat. Einen Genesenen-Nachweis erhalten sie bei Bedarf nach Vorlage ihres positiven Befundes bei der Apotheke.“

Die Stadt Emden reagiert ebenfalls auf die hohe Zahl an Neuinfektionen und die einhergehende Überlastung der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Künftig können Emder, die einen positiven Schnelltest haben, über ein neues Testportal einen Termin für einen PCR-Test buchen, der - je nach Tag und Uhrzeit - entweder im Testzentrum an der Normannenstraße oder an der Ysaac-Brons-Straße durchgeführt wird. Erreichbar ist das neue Portal ab dem 1. April. Wer sich angemeldet hat, erhält eine E-Mail mit einer Buchungsbestätigung und Informationen zu einzuhaltenden Regelungen. Diese ersetzen den bisherigen Quarantänebescheid. Um allerdings einen PCR-Test zu bekommen müssen positiv Getestete ihren Schnelltest beispielsweise durch ein Foto auf einer aktuellen Tageszeitung oder neben einer Uhr, die das Datum anzeigt, nachweisen. Zudem können nur Personen, die ihren festen Wohnsitz in Emden haben und keine Symptome aufweisen, das Angebot wahrnehmen. Erkrankte Personen müssen sich an ihren Hausarzt werden. Personen, denen es nicht möglich ist, das Portal eigenständig zu nutzen oder Unterstützung aus ihrem Umfeld zu bekommen, können sich gern an das Bürgertelefon wenden.

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