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Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Leer endet

| 29.03.2022 17:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Hühner und anderes Geflügel darf im Landkreis Leer ab dem 31. März wieder im Freien gehalten werden. Foto: Karmann/dpa
Hühner und anderes Geflügel darf im Landkreis Leer ab dem 31. März wieder im Freien gehalten werden. Foto: Karmann/dpa
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Seit Mitte November musste Geflügel im Landkreis Leer wegen der grassierenden Vogelgrippe in Ställen gehalten werden. Nun ist das Risiko von Ansteckungen zurückgegangen. Die Stallpflicht wird aufgehoben.

Landkreis Leer - Der Landkreis Leer teilt mit, dass die Aufstallpflicht von Geflügel zum 31. März (Donnerstag) aufgehoben wird. Seit Mitte November durften die Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest nur in Ställen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden.

„Durch den weiter fortgeschrittenen Vogelzug nimmt die Anzahl der Wildgänse in den betroffenen Gebieten mittlerweile erkennbar ab“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Auch seien dem Veterinäramt sehr viel weniger Kadaverfunde und erkrankte Vögel in der letzten Zeit gemeldet worden. „Das frühlingshafte Wetter führt zudem dazu, dass die Überlebenschance der Geflügelpest-Viren sinkt“, heißt es weiter. Das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation in hiesige Bestände im Landkreis Leer sei daher nur noch als mäßig eingestuft worden.

Weiterhin sei aber Vorsicht geboten

Seitens der Kreisverwaltung wird trotzdem darauf hingewiesen, dass weiterhin eine große Vorsicht geboten sei. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen in Ställen sollten unbedingt regelmäßig überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Auch müsse der Gesundheitszustand der gehaltenen Tiere weiterhin beobachtet und das Veterinäramt bei Auffälligkeiten (erhöhte Sterblichkeit oder bei Symptomen) unbedingt kontaktiert werden. Darüber hinaus solle man vorsichtig beim Handel mit Lebendgeflügel sein.

„Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Jahren, vor allem im Zeitraum zwischen Weihnachten und Ostern, erneut zu einem Geflügelpest-Geschehen kommen kann“, teilt die Kreisverwaltung weiter mit. Sie rät daher Geflügelhalter bereits jetzt, entsprechende Vorkehrungen für eine dann möglicherweise erforderliche Aufstallung ihrer Tiere zu treffen. Bei Rückfragen zur Umsetzung stehe das Veterinäramt zur Verfügung.

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