Sport

Corona-Verordnung: Gute Aussichten für Amateursportler

Maren Stritzke
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Von Maren Stritzke
| 18.02.2022 12:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die ostfriesischen Amateurfußballer können optimistisch in die Zukunft blicken. Archivfoto: Ortgies
Die ostfriesischen Amateurfußballer können optimistisch in die Zukunft blicken. Archivfoto: Ortgies
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Die neue niedersächsische Corona-Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten. Sie sieht weitreichende Lockerungen für Amateursportler vor. Bald soll es auf Sportanlagen sogar keine „G“-Regel mehr geben.

Ostfriesland - Nach rund zwei Jahren coronabedingter Beschränkungen können Amateursportler in Niedersachsen optimistisch auf die kommenden Wochen blicken: Die neue Corona-Verordnung, die voraussichtlich kommenden Donnerstag (24. Februar) in Kraft tritt, sieht weitreichende Lockerungen vor. Ab dem 4. März soll der Trainings- und Spielbetrieb sogar wieder ohne Beschränkungen möglich sein.

Im ersten „Lockerungsschritt“ ab dem 24. Februar dürfen auch Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test wieder auf die Sportanlagen. Die 3G-Regel gilt dann sowohl drinnen als auch draußen. Bedeutet: Der Hallensport sowie das Betreten der Umkleidekabinen und der Duschen sind demnach für alle, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind, möglich. In Innenbereichen bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Beim Sporttreiben oder am Sitzplatz dürfen die Masken abgenommen werden.

2G bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 und mit bis zu 2000 Personen – was beispielsweise die Heimspiele des Handball-Drittligisten OHV Aurich betreffen würde – bleiben Ungeimpfte vorerst ausgeschlossen. Drinnen und draußen gilt ab dem 24. Februar erst noch die 2G-Regel sowie die Maskenpflicht in Innenräumen. In der Halle dürfen die Masken, sobald die Zuschauer auf ihren Sitzplätzen sind, wieder abgenommen werden.

Ab dem 4. März wird es voraussichtlich noch lockerer: Auf Sportanlagen, in Vereinsheimen und in Hallen soll es keine „G“-Regel mehr geben. An der Maskenpflicht in Innenräumen soll aber festgehalten werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 und mit bis zu 2000 Personen gilt drinnen und draußen wohl nur noch die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht (nur in Innenräumen).

„Der NFV begrüßt die Öffnungsschritte insbesondere vor dem Hintergrund der bereits begonnenen bzw. in Kürze beginnenden Rückrunde“, teilt der Niedersächsische Fußballverband (NFV) in einem Schreiben an seine Mitgliedsvereine mit. Der Verband weist aber ausdrücklich darauf hin, „dass sich bis zur Verordnungsverkündung noch Änderungen ergeben können, sodass diese Regelungen noch nicht bindend sind“. Sobald die neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten ist, werde der NFV noch einmal ausführlich über die Änderungen und die dann geltenden Bestimmungen informieren.

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