Berlin (dpa)

PCR-Test-Anspruch künftig erst nach positivem Schnelltest

| 09.02.2022 17:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reicht für einen PCR-Test nicht mehr. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reicht für einen PCR-Test nicht mehr. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Bisher war es möglich, bei einer roten Corona-App-Warnmeldung einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten. Das soll sich nun ändern. Gesundheitsminister Lauterbach möchte diese Tests künftig gezielter einsetzen.

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland soll der Einsatz der genaueren PCR-Labortests stärker konzentriert werden.

Es bleibt generell beim Anspruch auf kostenlosen PCR-Test - aber nur, wenn man zuerst einen positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle bekommen hat. Gelten soll dies künftig auch bei den gerade bei vielen aufleuchtenden roten Kacheln in der Warn-App, wie aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein.“ Sie sollen laut Ministerium im Kern auf Fälle konzentriert werden, bei denen gerade mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Ziel sei, so das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, gefährdete Gruppen besonders zu schützen und Menschen Gewissheit zu geben, die positive Schnelltests haben. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach.

Die künftigen Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung und aus Anpassungen der Teststrategie hervor, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Hintergrund ist, dass Laborkapazitäten in der Omikron-Welle knapper werden.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen künftig Schnelltests reichen. Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-50696/5

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