Natur

Wegen Geflügelpest: Tote Wildvögel melden

| 16.11.2021 18:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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In den Landkreisen Aurich und Cloppenburg wurde wieder die Geflügelpest nachgewiesen. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
In den Landkreisen Aurich und Cloppenburg wurde wieder die Geflügelpest nachgewiesen. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Geflügelpest wurde wieder in unserer Region nachgewiesen. Deswegen gilt im Landkreis Leer jetzt eine Stallpflicht. Außerdem bittet die Verwaltung, Ansammlungen toter Wildvögel zu melden.

Landkreis Leer - Weil die Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen sowie bei Wildvögeln in den Landkreisen Aurich und Cloppenburg nachgewiesen wurde, hat der Landkreis Leer eine Aufstallung von Geflügel angeordnet. Das teilt die Verwaltung mit. Außerdem muss sämtliches gehaltenes Geflügel sowohl bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse als auch beim Veterinäramt angemeldet sein. Dies gelte ebenso für privat gehaltene Kleinstbestände.

Die Bevölkerung wird gebeten, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln sowie Ansammlungen toter Wildvögel mit Ausnahme von Singvögeln den Veterinärämtern zu melden. Ein ungeschützter Kontakt zu verendeten Vögeln solle vermieden sowie Hunde und Katzen ferngehalten werden.

Das Veterinäramt bittet außerdem darum, kranke, noch lebende Wildvögel nicht einzufangen. „Da eine Heilung von an Geflügelpest erkrankten Vögeln nicht möglich ist, ist der Stress, der den Tieren beim Einfangversuch zugefügt wird, eine unnötige und zusätzliche hohe Belastung“, heißt es weiter.

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