Leipzig (dpa)
Massenhaftes Kükentöten ist nur noch übergangsweise zulässig
Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als vernünftiger Grund für das umstrittene Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten erstmal weitergehen. Wie lange, ist ungewiss.
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