Oldenburg

Freispruch für früheren Bordellbesitzer

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 14.12.2018 16:17 Uhr | 0 Kommentare
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Ein Bordellbesitzer hatte sich von einem Kunden Geld geliehen. Das konnte er nicht zurückzahlen. Aus dem Grund war er bereits wegen Betrugs verklagt worden, nun endete ein Revisionsprozess.

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