Wie funktioniert das E-Rezept? Ohne rosa Zettel in die Apotheke

Uwe Prins
|
Von Uwe Prins
| 29.02.2024 09:24 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel hören:
Das Formular „Muster 16“ hat ausgedient. Die Verordnung auf rosa Papier ist vom E-Rezept abgelöst worden. Foto: Lumu
Das Formular „Muster 16“ hat ausgedient. Die Verordnung auf rosa Papier ist vom E-Rezept abgelöst worden. Foto: Lumu
Artikel teilen:

Das Formular „Muster 16“ ist Geschichte: Seit Anfang des Jahres müssen Ärzte Verordnungen digital verschreiben.

Ostfriesland - Der Zettel war rosa, hatte die offizielle Bezeichnung „Muster 16-Formular“ – und ist nun auch ein Opfer der Digitalisierung geworden: Seit dem 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Das rosafarbene Papier-Rezept ist Vergangenheit.

„Gesetzlich Krankenversicherte können die Verschreibung mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder per Ausdruck einlösen“, sagt Andrea Zaszczynski von der Apothekerkammer Niedersachsen. Das E-Rezept sorge für höhere Arzneimittelsicherheit sowie einfachere und effizientere Abläufe in der Apotheke.

Papier ist Vergangenheit: Das E-Rezept findet sich auf der elektronischen Gesundheitskarte (Bild) oder in der App. Foto: ABDA
Papier ist Vergangenheit: Das E-Rezept findet sich auf der elektronischen Gesundheitskarte (Bild) oder in der App. Foto: ABDA

So müssen beispielsweise Rezepte jetzt nicht mehr einzeln geprüft und eingescannt werden. Weitere Arbeit entfällt dadurch, dass Verordnungen direkt an das Warenwirtschaftssystem der Apotheke übermittelt werden.

Über die neue App der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) können E-Rezepte auch mit dem Smartphone eingelöst werden. Foto: ABDA
Über die neue App der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) können E-Rezepte auch mit dem Smartphone eingelöst werden. Foto: ABDA
Ein Vorteil für Patienten: Ist ein Medikament nicht vorrätig, kann in einer anderen Apotheke nachgefragt werden, „ohne dass wie früher ein neues Papierrezept aus der Arztpraxis benötigt wird“, so Andrea Zaszczynski.

Ebenfalls hilfreich: Folgerezepte können innerhalb eines Quartals nach telefonischer Bestellung elektronisch ausgestellt werden. Ein weiterer Praxisbesuch ist dafür nicht notwendig.

So klappt’s mit dem E-Rezept

In der Arztpraxis wird das E-Rezept erstellt. Patienten erhalten die Verordnung jedoch nicht mehr auf Papier, stattdessen wird ihre elektronische Gesundheitskarte zu einem Schlüssel, mit dem jede Apotheke das Originalrezept abrufen und bearbeiten kann.

In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte des Patienten in ein entsprechendes Kartenlesegerät gesteckt. Eine PIN ist nicht erforderlich. Versicherte können das Rezept wahlweise auch mit der neuen E-Rezept-App der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) einlösen. Sie wird auf dem Smartphone geöffnet. Anschließend folgt die Auswahl der Verschreibung. Ein entsprechender QR-Code für das Medikament erscheint im Display des Smartphones und kann eingescannt wird.

Patient verhindert: Wer nicht persönlich in der Apotheke erscheinen kann, hat auch die Möglichkeit, verschriebene Medikamente von Angehörigen oder Bekannten abholen zu lassen. Diese Personen müssen dafür die Gesundheitskarte des Patienten vorlegen. Die Rezept-App bietet zudem eine Familienfunktion, mit der andere Versicherte die Verschreibungen nach Freischaltung einlösen können.

Bei der Apothekerkammer und im Bundesgesundheitsministerium wird betont, dass die Patientendaten stets sicher seien. „E-Rezepte sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Sie werden auf einem sicheren Server gespeichert, der in Deutschland liegt“, erklärt die Kammersprecherin. „Ärzte und Apotheker benötigen spezielle Hardware sowie elektronische Ausweise, um auf den Server zugreifen zu können.“

In jeder Apotheke gibt es entsprechende Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte. Foto: ABDA
In jeder Apotheke gibt es entsprechende Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte. Foto: ABDA
Neben dem E-Rezept sollen künftig auch andere Leistungen elektronisch verordnet werden. Die Umstellung erfolgt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums schrittweise. Die Pläne sehen vor, dass Versicherte ab Juli kommenden Jahres zunächst die Möglichkeit erhalten, auch Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen. Für Heilmittel soll dies ab Januar 2027 und für Hilfsmittel ab Juli 2027 möglich sein. Die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen ist ebenfalls vorgesehen.

Das sogenannte „Blaue Rezept“ für Privatversicherte (auch für gesetzlich Versicherte, wenn die Kosten selbst zu tragen sind) bleibt erhalten. Foto: Lumu
Das sogenannte „Blaue Rezept“ für Privatversicherte (auch für gesetzlich Versicherte, wenn die Kosten selbst zu tragen sind) bleibt erhalten. Foto: Lumu
Übrigens: Ganz verbannt ist das Formular „Muster 16“ noch nicht aus allen Praxen: Ärzte, die aus technischen Gründen noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, „müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept zurückgreifen“, verlautet aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und wer der neuen digitalen Lösung nicht traut, hat zudem einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Verschreibung in der Praxis ausgedruckt wird.