Haushaltshilfen Schwarzarbeit muss nicht sein

| 23.02.2024 10:12 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wer die Beschäftigung einer Putzfrau anmeldet, zahlt zwar Abgaben, hat aber auch Steuervorteile. Foto: Pixabay
Wer die Beschäftigung einer Putzfrau anmeldet, zahlt zwar Abgaben, hat aber auch Steuervorteile. Foto: Pixabay
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Die Beschäftigung von gemeldeten Minijobbern im Privathaushalt wird steuerlich gefördert.

Ostfriesland / UP - Unter anderem in Privathaushalten ist Schwarzarbeit weit verbreitet. Dabei wird die Beschäftigung von Haushaltshilfen durch Privatpersonen steuerlich besonders gefördert. „Ist die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet, kann sich das mit einem Steuervorteil rechnen“, erklärt Dr. Christiane Krüger. Sie ist Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, deren Verbundsystem die Minijob-Zentrale angehört.

Steuerersparnis jährlich

bis 510 Euro möglich

Für Hilfskräfte im Privathaushalt sind zwar Abgaben von bis zu 14,94 Prozent des monatlichen Verdienstes an die Minijob-Zentrale zu entrichten, „allerdings können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden – bis zu 510 Euro jährlich“, erläutert Dr. Christine Krüger.

Bescheinigung von

der Minijob-Zentrale

Bis zu einem monatlichen Verdienst von 284 Euro sei der Steuervorteil im Haushaltsscheck-Verfahren sogar größer als die Abgaben, die Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zahlen. „Bei einem Durchschnittsverdienst von 185 Euro ist die monatliche Ersparnis am größten“, sagt die Pressesprecherin. „Arbeitgeber sparen durch die Anmeldung 14,86 Euro im Monat.“

Im Februar erhalten alle privaten Arbeitgeber von Minijobbern automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Diese enthält jeweils die Höhe des gezahlten Verdienstes an die Haushaltshilfe und die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmals werden die Bescheinigungen für das Finanzamt auch im Minijob-Manager zur Verfügung gestellt. Im neuen Online-Portal der Minijob-Zentrale erhalten registrierte Arbeitgeber den Nachweis in digitaler Form.

Tipp: Mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale können Privathaushalte ganz einfach die Abgaben für ihre Haushaltshilfe und die Ermäßigung der Steuer berechnen. @ www.minijob-zentrale.de