Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zöllner kontrollierten Mindestlohn in der Region

| 13.03.2023 10:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Zöllner kontrollierten die Unterlagen der Arbeitgeben und Beschäftigten. Foto: Hauptzollamt Oldenburg
Die Zöllner kontrollierten die Unterlagen der Arbeitgeben und Beschäftigten. Foto: Hauptzollamt Oldenburg
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Insgesamt wurden 200 Arbeitgeber und 580 Beschäftigte überprüft. In 34 Fällen müssen die Experten noch einmal genau hinschauen.

Ostfriesland - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Oldenburg hat am Donnerstag bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns auch in Ostfriesland überprüft. Die Bilanz: rund 200 Arbeitgeber und mehr als 580 Beschäftigte wurden überprüft, davon müssen 34 Fälle intensiver kontrolliert werden, teilt das Hauptzollamt Oldenburg mit. Die insgesamt 68 Kontrolleure waren in Wittmund, Norden, Esens, Aurich, Südbrookmerland, Moormerland, Emden, Leer, sowie in Papenburg, Ammerland, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch, Cloppenburg und Wilhelmshaven unterwegs.

„Schwarzarbeit hatte viele Facetten und zieht sich durch alle Gewerbezweige. Auch wenn wir bei dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung des Mindestlohns im Fokus hatten, setzen unsere Kontrollen immer ganzheitlich an. Natürlich haben wir auch andere Verstöße aus dem Deliktsbereich Schwarzarbeit im Blick“, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. Mauritz weiter: „Als Bilanz der Prüfung können wir schon jetzt festlegen, dass 34 Fälle Anlass zur weiteren Prüfung meiner Kolleginnen und Kollegen geben. Hier gibt es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die der Aufklärung bedürfen.“

Geschäftsunterlagen wurden geprüft

Der Prüfschwerpunkt lag auf dem Dienstleistungsgewerbe und dem Einzelhandel. Nunmehr schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

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