Papenburg/Osnabrück
Urteil wegen Totschlags ist rechtskräftig
Das Urteil gegen einen heute 35-Jährigen aus Papenburg, der Ende 2013 den Geliebten seiner Ehefrau erstochen hatte, ist rechtskräftig. Er wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Damit zeigte sich die Staatsanwaltschaft aber nicht zufrieden.
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