General-Anzeiger

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12. Oktober 2018

23-Jähriger erscheint nicht zur Berufungsverhandlung

Verfahren Das hatte Auswirkungen auf das Strafmaß

Von Franz J. Höffmann
Nun muss der Angeklagte für 15 Monate wieder ins Gefängnis. Das Oldenburger Landgericht bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts.

Friesoythe/Vechta/Cloppenburg/Oldenburg - Weil er einen Freigang aus der Justiz-Vollzugsanstalt (JVA) Vechta für einen Kindergarteneinbruch in…

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