Corona

Einkaufen mit Termin im Kreisgebiet möglich

Astrid Fertig
|
Von Astrid Fertig
| 05.05.2021 17:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel hören:
Artikel teilen:

Im Landkreis Cloppenburg sinkt die Corona-Infektionsrate. Mehr als 60.000 Impfungen wurden verabreicht. 29 Prozent aller Einwohner haben eine Impfung erhalten. Einkaufen mit Termin ist möglich.

Landkreis Cloppenburg - Im Landkreis ist ab Donnerstag das Einkaufen mit Termin in Ladengeschäften (Click and Meet) möglich. Das teilte Kreissprecher Frank Beumker mit. Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Kreisgebiet ist weiter gesunken und lag am Mittwochmittag bei 845.

Es liegen insgesamt 54 neue positive Testergebnisse aus elf Städten und Gemeinden vor. Gleichzeitig wurden 91 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der seit März letzten Jahres positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis liegt bei derzeit 10.350.

7-Tagesinzidenz von 128,9

Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 128,9 für den Landkreis Cloppenburg errechnet. Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben der Kreisverwaltun gemeldet, dass elf Corona-Infizierte stationär behandelt werden, einer von ihnen auf der Intensivstation.

Das Infektionsgeschehen verteilt sich auf Personen zwischen den Geburtsjahrgängen 1960 und 2021. Ein Infektionsschwerpunkt, so der Kreissprecher, sei aktuell nicht erkennbar. Betroffen sind unter anderem verschiedene Familien sowie insgesamt 16 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren.

29 Prozent der Einwohner erstgeimpft

Durch das Impfzentrum und die mobilen Impfteams des Landkreises Cloppenburg sowie den niedergelassenen Ärzten wurden mit Stand 4. Mai bisher 60.902 Erst- und Zweitimpfungen verabreicht. 49.505 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, das entspricht 29 Prozent, haben eine Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten.

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass die vom Land Niedersachsen gestern veröffentlichten Aufhebungen von Corona-Beschränkungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ab nächsten Montag bisher lediglich Ankündigungen sind. Es müsse abgewartet werden, was konkret in der niedersächischen Corona-Verordnung umgesetzt wird, so Beumker. Erst im Anschluss könne der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung reagieren. Dem Landkreis liege noch kein Entwurf der Verordnung vor.

Für geplante Lockerungen bei Genesenen kann nach aktuellem Stand der Nachweis eines positiven PCR-Labortests oder die vom Landkreis ausgestellte Bestätigung über eine häusliche Quarantäne als Beleg vorgelegt werden.

Ähnliche Artikel