Polizei

Kontrolle von Corona-Regeln: Sünder versteckten sich in der Abstellkammer

Günter Radtke
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Von Günter Radtke
| 20.09.2020 14:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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In der Nacht zu Sonntag kontrollierten Stadt und Landkreis Cloppenburg mit der Polizei in Kneipen und Bars, ob die verschärften Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. Ihr Fazit: „Erschreckend!“

Cloppenburg - Partys mit Musik, Tanz, jede Menge Alkohol und ein Pfeifen auf jedwede Corona-Regel trotz drastisch gestiegener Covid-19-Fallzahlen im Kreisgebiet. Das ist das Fazit, das Ordnungsämter und Polizei am Sonntag nach einer nächtlichen Kontrolle in Kneipen und Privathaushalten im Kreis Cloppenburg ziehen. Als erschreckend bezeichnen die Kontrolleure die entdeckten Verstöße. Auf einige Wirte kämen nun hohe Bußgeldforderungen zu, heißt es im Polizeibericht.

Im Kreis Cloppenburg sind die Corona-Fallzahlen in der zurückliegenden Woche drastisch gestiegen. Am Freitagnachmittag waren im Kreisgebiet 145 Menschen an Covid-19 erkrankt. Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, hatte der Kreis am Freitag die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft und angekündigt, die Einhaltung dieser Regeln stärker zu kontrollieren. Er ließ den Worten auch direkt Taten folgen: In der Nacht zum Sonntag wurden mit der Polizei im Altkreis Löningen und in der Stadt Cloppenburg mehrere Kneipen und Bars überprüft.

Licht ausgemacht und versteckt

In Essen (Altes Amt Löningen) wurden die Kontrolleure gegen 1 Uhr wegen der lauten Musik auf eine Party in einem Privathaus aufmerksam. Nach mehrmaligen Klopfen und Klingeln sei die laute Musik schlagartig verstummt, das Licht sei ausgeschaltet und nach einer Weile die Haustür geöffnet worden, heißt es im Polizeibericht. Im Partykeller sei zunächst nur eine Person angetroffen worden.

Allerdings seien dann bei näherer Betrachtung zwei weitere Partygäste unter einem Tisch hockend entdeckt worden. Und sechs weitere Gäste hätten sich in einer engen Abstellkammer verstecken wollen, was ihnen aber nicht so gut gelungen sei. Insgesamt seien in dem Fall die Personalien von neun teilweise stark angetrunkenen, um die 23 Jahre alten, weiblichen und männlichen Personen aufgenommen worden. Gegen alle neun wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen jeweils mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.

80 Gäste mussten das Lokal verlassen

In Cloppenburg wurde in der Nacht eine Musikkneipe überprüft. Weil dort ein discoähnlicher Betrieb festgestellt worden sei, habe der Landkreis die sofortige Schließung des Lokals angeordnet. Rund 80 teilweise stark betrunkene Gäste, die ohne Mundschutz getanzt und sich auch an weitere in Kneipen geltende Corona-Vorschriften nicht gehalten hatten, mussten unter polizeilicher Aufsicht das Lokal verlassen. Auch das Servicepersonal habe sich nicht an die Vorgaben gehalten, habe keine Masken getragen, und das notwendige schriftliche Hygienekonzept des Kneipiers sei mehr als mangelhaft gewesen, so die Polizei.

Auf drei weitere Kneipen in Cloppenburgs kämen Bußgeldbescheide zu, weil Gäste dort unter anderem an einem Kicker-Tisch keine Mund-Nasenschutze trugen oder die Kontaktdatenlisten mangelhaft geführt worden waren. Außerdem sei festgestellt worden, dass die Desinfektionsmittel nicht zur Verfügung standen. In einem Fall sei Flächendesinfektionsmittel für die Hände eingesetzt worden.

Bußgelder in vierstelliger Höhe

Schriftliche Hygienekonzepte hätten die drei kontrollierten Kneipen nicht vorweisen, obwohl zwei Gastronomen bereits vor 14 Tagen bei stichprobenartigen Kontrollen dazu aufgefordert worden seien. Laut Polizeibericht müsse alle drei Kneipenbetreiber jetzt mit Bußgeldern in vierstelliger höhe rechnen.

Gegen 3.30 Uhr seien in einer Cloppenburger Shisha-Bar acht bis zehn Männer beim Sirtaki-Tanz angetroffen worden. Der Barbetreiber habe zunächst erklärt, bei den Männern handele es sich nicht um Gäste, sondern um Angestellte im Feierabend. Unter ihnen seien auch einige Verwandte von ihm. Als Polizeibeamte von 17 Personen die Personalien erfragt hätten, sei klar gewesen, dass zehn von ihnen doch Gäste waren. Außerdem sei festgestellt worden, dass in dem Lokal nicht nach einem Hygienekonzept verfahren werde. Auch in diesem Fall sei ein Bußgeldverfahren gegen den Wirt eingeleitet worden.

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