Kassel/Halle (dpa)

Auch bei Probearbeit gilt gesetzlicher Unfallschutz

| 20.08.2019 05:08 Uhr | 0 Kommentare
Artikel teilen:

Die Probearbeit in einem Unternehmen liegt rechtlich in einer Grauzone. Das kann besonders bei Unfällen schwerwiegende Folgen haben. Das Bundessozialgericht stärkt nun den Schutz der Arbeitssuchenden.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden