Luxemburg (dpa)

Treibstoff auf Startbahn befreit Airlines von Entschädigung

| 26.06.2019 05:10 Uhr | 0 Kommentare
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Fluggäste können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht auf Entschädigung hoffen, wenn ihr Flug wegen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet ist.

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