Leer

Betrunkener Wohnmobilfahrer erneut gestoppt

Sebastian Bete
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Von Sebastian Bete
| 09.06.2019 09:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Erneut hat die Polizei einen Mann aus Barßel gestoppt, der betrunken mit seinem Wohnmobil gefahren ist. Am Freitag hatte der Mann bei Leer 3,27 Promille, am Sonnabend waren es in Ditzum 3,50. Der 51-Jährige war jüngst bereits zweimal in Barßel aufgefallen.

Leer - Vor einer Woche in Barßel, nun in Ditzum und Leer: Erneut ist ein 51-jähriger Mann aus Barßel betrunken mit seinem Wohnmobil gefahren und wurde von der Polizei erwischt. Nach Angaben der Beamten wurde der Mann am Sonnabend gegen 12.30 Uhr mit seinem Wohnmobil beim Emstunnel auf der Autobahn 31 bei Leer kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte die Polizei „eine erhebliche Alkoholisierung“ fest. Heißt: Ein Vortest ergab einen Wert von 3,27 Promille. Zudem waren an dem Fahrzeug gestohlene Kennzeichen angebracht – und der Mann hatte keinen Führerschein.

Bereits einen Tag zuvor hatte die Polizei den Mann gegen 21.40 Uhr in Ditzum kontrolliert. Dort saß er mit 3,50 Promille am Lenkrad. Die Kennzeichen waren auch dort gestohlen.

Schlüssel wurden sichergestellt

Der Mann ist bei der Polizei kein Unbekannter. „Es handelt sich um den Fahrer, der vor einer Woche in Barßel aufgefallen war“, sagt ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage. Dort war der Mann am 1. Juni mit 3,72 Promille unterwegs gewesen. Am 31. Mai hatte er bereits beim Wenden seines Wohnmobils einen Unfall verursacht. Dort hatte er 3,39 Promille. Einen Führerschein besitzt der Mann seit vergangenem Jahr nicht mehr. Dieser wurde ihm aufgrund einer Trunkenheitsfahrt im Bereich Papenburg entzogen.

„Das ist ein schwieriger Fall für uns“, sagt der Sprecher der Polizei. Am Freitag hatten die Beamten ihm den Schlüssel abgenommen. Mit einem Ersatzschlüssel hatte sich der Mann dann später jedoch erneut ans Steuer gesetzt. „Auch diesen Schlüssel haben wir nun eingezogen“, sagt der Beamte. Aber: Die Polizei muss die Schlüssel an „berechtigte Personen“ auch wieder herausgeben. Schließlich könne es ein Wagen sein, den weitere Familienmitglieder nutzen könnten. „Es muss geprüft werden, ob man das Wohnmobil sicherstellen kann. Es geht ja auch um Gefahrenabwehr“, sagt der Sprecher der Polizei. Der Vorgang liegt bei der Staatsanwaltschaft.

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