Erfurt (dpa)
Amazon muss Streiks auf dem Betriebsgelände hinnehmen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil das Streikrecht gestärkt und erlaubt Gewerkschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände. Doch die Richter steckten auch Grenzen ab.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden