Erfurt (dpa)

Amazon muss Streiks auf dem Betriebsgelände hinnehmen

| 20.11.2018 07:02 Uhr | 0 Kommentare
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil das Streikrecht gestärkt und erlaubt Gewerkschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände. Doch die Richter steckten auch Grenzen ab.

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