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Emden: Neue Hinweise nach Automaten-Sprengung

| 12.07.2018 11:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Polizei hat nach der Geldautomaten-Sprengung in der vergangenen Woche in Emden weitere Hinweise zu den Tätern und zum Fluchtwagen veröffentlicht. Das mutmaßliche Trio könnte in einer Ferienwohnung in der Region gelebt haben.

Emden - Es gibt neue Hinweise zu den Tätern und dem Fluchtfahrzeug, mit dem sich die Unbekannten nach der Geldautomaten-Sprengung in Emden in der Nacht vom 3. auf den 4. Juli vom Tatort am Alten Markt entfernten. Wie die Polizeiinspektion Leer/Emden am Donnerstagvormittag mitteilt, waren die Täter, die eine untere sechsstellige Summe Bargeld erbeuteten, mindestens zu dritt. Des Weiteren teilen die Beamten mit, dass das Trio nach der Sprengung in einem dunklen Audi A5 Sportback über die Auricher Straße in Richtung Aurich flüchtete.

Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, gehört das Kennzeichen ES-KL (mit vierstelliger Ziffernreihe), das an der Front des Fluchtwagens angebracht war, nicht zu diesem Auto. Es wurde laut Polizei nachgedruckt und am Fluchtauto angebracht. Außerdem teilen die Ermittler mit, dass die Täter womöglich vor und/oder nach der Sprengung „eine Ferienwohnung oder eine ähnliche Unterbringung in der Region angemietet“ haben könnten.

Tätertrio könnte sich seit Anfang Juli in der Region aufhalten

Ein Zusammenhang zwischen der Tat in Emden und der Sprengung eines Geldausgabeautomaten in Jever am 2. Juli könne derzeit weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, berichtet die Polizei weiter. Die Täter könnten sich mutmaßlich seit Anfang Juli in der Region aufgehalten haben. Es sei nicht auszuschließen, dass eine möglich angemietete Unterkunft im weiteren Umkreis der Tatorte liegt. Zudem sei es vorstellbar, dass die Täter das oben angegebene Kennzeichen erst unmittelbar vor der Geldautomaten-Sprengung in der Nacht auf den 4. Juli am Fahrzeug angebracht haben.

Die Polizei sucht nun nach Zeugen oder Hinweisgebern, die sachdienliche Angaben zum Fluchtwagen, den Tätern und deren möglicherweise genutzten Unterkunft machen können.

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