Oldenburg

Revision: Geringere Strafe nach Körperverletzung

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 17.10.2017 07:58 Uhr | 0 Kommentare
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Ein 22-Jähriger aus Friesoythe muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen. Das Oldenburger Landgericht hob damit ein Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes auf.

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