General-Anzeiger

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09. September 2017

C-Port: Klage gegen Gewerbeaufsichtsamt

Wirtschaft Zweckverband spricht im Fall der Niba GmbH von einer Verletzung der Aufsichtspflicht

Von Horst Kruse
Die Behörde habe zugelassen, dass das insolvente Unternehmen Müll in nicht genehmigter Größenordnung gelagert habe. Im Streit geht es um Schadenersatz wegen der Abfallentsorgung.

sedelsberg - Der Zweckverband Interkommunaler Industriepark Küstenkanal strebt eine Klage auf Schadenersatz gegen das staatliche Gewerbeaufsichtsamt…

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