Rhauderfehn
Keine Steuer mehr auf Tanz und Musik
Die Gemeinde Rhauderfehn soll die Vergnügungssteuer für Tanz- und Musikveranstaltungen aus der Satzung streichen, findet der Finanzausschuss. In solchen Fällen wird die Vergnügungssteuer jedoch gar nicht erst erhoben.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden