Aurich

Ab Sonntag: Stallpflicht in Aurich und Emden

| 11.11.2016 11:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Ab Sonntag gilt im Kreis Aurich und in der Stadt Emden die Stallpflicht für Geflügel. Der Landkreis reagiert damit auf aktuelle Vogelgrippefälle in Schleswig-Holstein. Betroffen sind Hühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Vorgabe gilt bis ins kommende Jahr.

Aurich - Ab Sonntag muss Geflügel im Landkreis Aurich und in der Stadt Emden im Stall bleiben. Wie der Landkreis Aurich mitteilt, hat das Veterinäramt aufgrund von aktuellen Vogelgrippefällen zum Schutz des Geflügels eine entsprechende Verfügung erlassen. Bislang gibt es im Landkreis Aurich und in Emden aber keine Krankheitsfälle.

Die Vogelgrippe

Der Vogelgrippe-Erreger vom Subtyp H5N8 ist nach derzeitigem Stand nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Übertragung kann nach Angaben des Robert-Koch-Instituts allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wesentlich gefährlicher sind die Viren vom Stamm H5N1, die ebenfalls Geflügelpest auslösen können. Weltweit ist es zu Übertragungen auf den Menschen gekommen, mehrere Hundert sind an der Erkrankung gestorben. Die meisten Todesopfer gab es in Ägypten, Indonesien und Vietnam.

Die Stallpflicht besagt, dass das Geflügel – also Hühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – ab Sonntag, 13. November, bis zum 31. Januar 2017 ausschließlich in geschlossenen Ställen und nicht mehr im Freien gehalten werden darf.

Keine Gefahr für Menschen

Hintergrund der Schutzmaßnahmen ist das Auftreten mehrerer Infektionen von Wildvögeln mit Geflügel betreffender Influenza vom Typ H5N8 in Schleswig-Holstein und am Bodensee sowie in einigen Nachbarländern. Eine Verbreitung des Influenzavirus durch Wildvögel ist daher wahrscheinlich.

Für Menschen stellt dieser Vogelgrippe-Typ keine Gefahr dar. Trotzdem sollte der direkte Kontakt zu toten Wildvögeln vermieden werden. Bereits am Donnerstag hatten die Landkreise Emsland und Cloppenburg die Stallpflicht angeordnet.

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