Aurich/Weener

Friesenbrücke: Ermittlungen abgeschlossen

| 29.07.2016 12:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Ermittlungen zur zerstörten Friesenbrücke in Weener sind abschlossen. Aus Sicht der Auricher Staatsanwaltschaft ist klar: Der Unfall ist auf das Fehlverhalten eines Lotsen und des Kapitäns zurückzuführen. Gegen die beiden wurde Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Leer gestellt.

Aurich/Weener - Der Unfall an der Friesenbrücke in Weener sei vermeidbar gewesen – zu diesem Ergebnis kommt die Auricher Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen. Das Bauwerk war am 3. Dezember 2015 nach einem Zusammenstoß mit dem Frachter „MS „Emsmoon“ zerstört worden. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, sei gegen den zum Unfallzeitpunkt als Schiffsführer tätigen 57-jährigen Lotsen und gegen den 53-jährigen Kapitän des Schiffes beim Amtsgericht Leer jeweils Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden. Den beiden wird die Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll gegen die beiden jeweils eine Geldstrafe verhängt werden. Dem Lotsen wird vorgeworfen, das Schiff entgegen der Vorschriften selbst geführt zu haben. Laut Mitteilung habe er die Ankunft des Schiffes an der Friesenbrücke dem Brückenwärter zwar angekündigt, sei allerdings weiter auf die Brücke zugefahren. Eine Erlaubnis, die Brücke zu durchfahren, habe der Mann nach Angaben der Behörde nicht bekommen. Erst nach mehrfacher Aufforderung des Brückenwärters soll der Mann schließlich reagiert haben – zu spät: Das Schiff habe er nicht mehr vor der verschlossenen Brücke stoppen können.

Laut Staatsanwaltschaft wird dem Kapitän zur Last gelegt, dem Lotsen entgegen der Vorschriften das Steuer überlassen zu haben. Ferner soll er „pflichtwidrig weder einen Ausguck noch eine Radarbeobachtung eingesetzt haben“, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Unfall bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre. Die Positionslampen der Brücke und die Brücke selbst hätten gesehen werden, das Schiff rechtzeitig zum Halten gebracht werden können. Die Ermittlungen schließen einen technischen Defekt an dem Schiff und der Brücke aus. Das Amtsgericht Leer hat nun über den Erlass der Strafbefehle oder Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins zu entscheiden.

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