Rhauderfehn

1200 Euro Strafe für Urkundenfälschung

Elke Wieking
|
Von Elke Wieking
| 05.08.2015 09:30 Uhr | 1 Kommentar
Artikel teilen:

Wegen dreier Straftaten stand am Dienstag ein Rhauderfehner vor dem Amtsgericht in Leer. Für die Fälschung eines wichtigen Dokuments wurde der 40-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Die beiden anderen Anklagepunkte ließ der Richter dagegen nicht gelten.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden