Kreis Leer
Kinderbetreuung im Kreis Leer
Der Kreis Leer hat sein Betreuungs-Angebot ausgebaut. Ein Rechtsanspruch für Ein- und Zweijährige besteht seit einem Jahr. Sogar eine dritte Betreuungskraft in den Gruppen wird bereits auf freiwilliger Basis finanziert.
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